1. Allgemeines
- Als „Das Unternehmen“ gilt MADERAS DE LLODIO Polígono Industrial Santa Cruz, s/n, 01400 LLODIO (Álava).
- Diese Verkaufsbedingungen finden immer Anwendung, außer es liegen anderslautende, schriftlich festgelegte und in gemeinsamem Einverständnis zwischen dem Käufer und der Gesellschaft getroffene Bedingungen vor.
- Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen Bestimmungen, Bedingungen und Garantien, auf die in den Unterlagen des Käufers oder der Vertretungen Bezug genommen wird; alle explizit schriftlich festgelegten oder impliziten Garantien oder Bedingungen (mit Ausnahme derer, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen), die in vorliegendem Dokument nicht genannt werden, sind ausgeschlossen.
Die Konvention der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen.
2. Vertragsdatum
Aus einem Angebot ergibt sich für das Unternehmen keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Käufer, die über die in dem Angebot selbst gemachten Festlegungen hinausgeht.
Der Warenverkaufsvertrag wird wirksam, wenn das Unternehmen dem Käufer die Auftragsbestätigungschickt, als Vertragsdatum gilt das Datum der Auftragsbestätigung.
3. Fehler
Eventuelle Fehler seitens des Unternehmens in der Auftragsbestätigunghat der Käufer dem Unternehmen umgehend und schriftlich mitzuteilen, auf jeden Fall aber innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung. Der Käufer haftet für alle Schäden oder Verluste, die sich ergeben, wenn eine solche Mitteilung nicht erfolgt.
4. Preise
- Die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer und alle weiteren Abgaben im Zusammenhang mit Zoll, örtlichen Behörden, Importen, Besteuerungen, Gebühren, etc.
- Verpackungen, Frachtkosten, Verladekosten und/oder Rabatte sind in den Preisen nicht enthalten.
- Aus Gründen höherer Gewalt kann es zu Preisänderungen kommen.
- Die Preise werden zum Zeitpunkt des Angebots berechnet. Änderungen der Lohnkosten, Streiks, Steuererhöhungen, Änderungen der Zollabgaben oder der Rohstoffkosten können Preisänderungen zur Folge haben.
5. Muster
Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich vorgesehen, hat die Vorführung eines Musters nicht den Verkauf desselben oder irgendeine explizite oder implizite Garantie oder Kondition im Hinblick auf dieses zur Folge. Wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt wird, dass der Verkauf gemäß Muster erfolgt, beschränkt sich die Verpflichtung des Unternehmens darauf, eine durchschnittliche Entsprechung der zu liefernder Ware mit dem Muster zu garantieren, wobei die üblicherweise bei der Art der bei der Herstellung verwendeten Materialien auftretenden Abweichungen zu berücksichtigen sind.
6. Technische Daten
- Die in den Katalogen des Unternehmens angegebenen Maße und die Fotos stellen eine möglichst getreue Wiedergabe der zu liefernden Ware dar.
- Alle Dokumente, Angebote, Zeichnungen, Gebrauchsanleitungen, etc. sind Eigentum des Unternehmens. Der Käufer erkennt dies an und wird diese ohne vorheriges Einverständnis des Unternehmens nicht an Dritte weiterleiten.
- Das Unternehmen behält sich bei mangelnder Verfügbarkeit von Material das Recht vor, dieses durch vergleichbares geeignetes Material zu ersetzen. Sollte kein geeignetes Alternativmaterial verfügbar sein, behält sich das
- Unternehmen das Recht auf Annullierung des Auftrags vor, ohne dass dem Käufer dadurch ein Recht auf Ersatz von Nachteilen oder Verlusten entsteht.
- Im Falle spezieller Spezifikationen und Merkmale benötigt das Unternehmen vor Auftragsannahme die vom Endbenutzer unterzeichneten Zeichnungen und Unterlagen.
7. Lieferfristen
- Die von dem Unternehmen akzeptierten Lieferfristen sind lediglich ungefähre Termine.
- Alle gelieferten Waren sind mit ihrem Herstellungsdatum gekennzichnet.
8. Lieferbedingungen
- Soweit in der Auftragsbestätigung keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, basiert der Verkauf der Produkte stets auf einer der in den „INCOTERMS“ festgelegten Bedingungen. Die Waren werden an die in der Auftragsbestätigung vom Käufer angegebene Bestimmungsadresse geliefert. Der Käufer ist für die korrekte und geeignete Information verantwortlich, damit die Lieferung an den korrekten Bestimmungsort erfolgt und dort Personal und Mittel zum Entladen der Produkte zur Verfügung stehen.
- Die Zuständigkeit für das Entladen der Produkte liegt beim Käufer.
- Entstehen zusätzliche Kosten, weil bei Ankunft der Ware am festgelegten Bestimmungsort kein Empfang und/oder keine Abnahme der Ware erfolgt, gehen diese zu Lasten des Käufers.
- Holt der Käufer oder ein von ihm beauftragter Transporteur die Ware ab, so liegt die „in itineris“ Haftung für diese beim Käufer oder dem von diesem beauftragten Transportunternehmen.
- Liefert das Unternehmen oder ein von ihm beauftragter Transporteur die Ware, so liegt die „in itineris“ Haftung für diese beim Unternehmen oder der von diesem beauftragten Spedition.
9. Transport
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für während des Transports entstandene Schäden, es sei denn, der Käufer geht folgende Verpflichtungen ein:
- Prüfung der Ware unmittelbar nach Lieferung; und
- Unmittelbare schriftliche Mitteilung an das Unternehmen innerhalb von 48 Stunden ab Lieferung, und
- Bei Lieferung der Ware durch selbständige Spediteure muss eine Unterschrift von dem Transporteur auf dem Lieferschein gefordert werden; auf diesem werden dann auch die eventuellen Schäden an der Ware eingetragen, um dann schriftlich und innerhalb von drei Tagen ab Lieferung die entsprechenden Forderungenan den Spediteur zu stellen; und
- In der Mitteilung muss das Herstellungsdatum angegeben werden, das auf den einzelnen, von dem Unternehmen gelieferten Paketen angegeben ist.
10. Fehlerhafte Produkte
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, alle Produkte sofort nach der Lieferung zu prüfen. Fehler sind dem Unternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Anlieferung.
Dieser Mitteilung ist das „Reklamationsformular“ des Unternehmens beizufügen, das auf Anfrage allen Kunden zur Verfügung steht.
Produkte, an denen Defekte reklamiert werden, müssen für eine Inspektion durch einen oder mehrere Vertreter des Unternehmens zur Verfügung stehen. Diese haben das Recht, nach ihrem Dafürhalten (und darauf beschränkt sich ihre Verantwortung), entweder Gutschrift über den Wert des Produktes zu gewähren, oder dieses entsprechend der Festlegungen in Absatz 8(III)und(IV)dieses Dokuments zu reparieren oder zu ersetzen.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung vermeintlich defekter Ware ergeben.
Sämtliche Mängelansprüche verfallen nach 6 Monaten.
Sollten bei einem Teil der gelieferten Ware Qualitäts- oder Maßfehler vorliegen, berechtigt dies nicht zur Annullierung der restlichen Lieferung.
11. Unsachgemäße Verwendung
Das Unternehmen haftet nicht bei unsachgemäßer Benutzung der gelieferten Produkte.
12. Annullierung und Änderung von Aufträgen
Wenn der Käufer den Auftrag zu stornieren oder zu ändern wünscht, nachdem das Unternehmen dem Käufer die Auftragsbestätigung zugesandt hat, muss der Käufer dem Unternehmen sämtliche Kosten und Verluste ersetzen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit besagter Stornierung oder Änderung entstanden sind. Die Kosten, die das Unternehmen vorlegt, sind bezüglich des Betrags für beide Seiten definitiv und bindend.
13. Kredit und Länderrisiko
Das Unternehmen hat das Recht, die Lieferung der Ware zu verweigern - außer im Falle einer angemessenen Zahlungsgarantie oder Vorauszahlung -, wenn (nach Einschätzung des Unternehmens) der Kredit des Käufers nicht ausreichend oder das Länderrisiko zu hoch sein sollten.
14. Zahlung
- Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum oder gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen.
- Preisnachlässe, welcher Art auch immer, werden nur gewährt, wenn die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgt.
- Zahlt der Käufer einer Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist, hat das Unternehmen das Recht, sämtliche späteren Lieferungen einzustellen, bis der nicht gezahlte Betrag gutgeschrieben ist, oder den Vertrag bezüglich der noch zu liefernden Waren aufzuheben.
15. Verzugszinsen
Das Unternehmen kann Verzugszinsen in Höhe des gültigen Basiszinses der Europäischen Zentralbank plus 8 Prozentpunkten fordern; diese finden auf die Tage des Zahlungsverzugs ab dem Folgetag auf das Fälligkeitsdatum der Rechnung Anwendung.
16. Eigentum
- Das Unternehmen bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer Inhaber und Eigentümer der Produkte.
- Darüber hinaus geht das Eigentum an den Produkten erst dann an den Käufer über, wenn alle geschuldeten Beträge des Käufers in ihrer Gesamtheit beglichen sind.
- Der Käufer muss die Produkte (ohne dass dadurch Kosten für das Unternehmen entstehen)getrennt von anderer, in seinem Besitz befindlicher Ware lagern und so kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.
- Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit die Rückgabe der Produkte durch den Käufer an das Unternehmen zu fordern. Sollte der Käufer dieser Forderung nicht nachkommen, ist das Unternehmen berechtigt, die Räume des Käufers oder Dritter aufzusuchen, in denen die Produkte gelagert werden, um die Ware abzuholen (dazu hat das Unternehmen die ausdrückliche Genehmigung des Käufers, die sich sowohl auf Angestellte und Vertreter als auch auf Repräsentanten des Unternehmens erstreckt).
17. Risiko
Obwohl das Eigentum an den Produkten erst mit deren vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht, muss dieser sie ab dem Zeitpunkt der Einbringung in die Lagerräume des Käufers oder Dritter auf eigene Kosten und eigenes Risiko aufbewahren.
18. Garantie
- Die Lebensdauer des Produktes oder der Verschleiß der gelieferten Ware sind nicht Bestandteil der Garantie.
- Das Unternehmen garantiert ausschließlich und für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Lieferdatum, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Eine Ausnahme bildet die Reklamation nach Absatz 10 in Bezug auf die dort genannten Defekte, die bei einer Inspektion festgestellt wurden.
- Auf der Grundlage des vorstehenden Absatzes muss der Käufer das Unternehmen unverzüglich über diese vermeintlichen Fehler unterrichten. Wenn das Unternehmen entscheidet, dass es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler handelt, ist es verpflichtet, diese nach eigenem Dafürhalten zu reparieren oder ein oder mehrere fehlerhaft gelieferte Teile zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist stets, dass dem Unternehmen die diesbezügliche Mitteilung innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Lieferdatum zugeht.
- Innerhalb der Garantiezeit berechtigen Fehler zu Reparatur, kostenfreiem Ersatz des/der fehlerhaften Teile oder Nachlass auf den ursprünglichen Verkaufspreis. Die jeweilige Alternative wird zwischen Käufer und Unternehmen vereinbart.
- Das Unternehmen haftet nicht im Zusammenhang mit
- Defekten, die auf Unfälle, Überlast, Montage, falsche Lagerung oder sonstige unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.
- Produkte, die von Personal repariert wurden, das nicht bei dem Unternehmen beschäftigt ist oder von diesem nicht schriftlich zu der Reparatur befugt wurde.
- Fehler, die durch Ursachen hervorgerufen wurden, die nicht von dem Unternehmen, seinen Beschäftigten oder Vertretern zu vertreten sind.
- Wenn das Unternehmen nicht für die angeführten Fehler verantwortlich ist, trägt der Käufer die Rücksendekosten der Ware an das Unternehmen sowie sonstige Kosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit vermeintlich defekten Produkten entstehen.
- Der Käufer muss dem Unternehmen immer das Herstellungsdatum der Produkte mitteilen. Dieses ist jeweils auf den vom Unternehmen gelieferten Paketen angegeben.
19. Höhere Gewalt
Wenn aus Gründen kriegerischer Auseinandersetzungen (erklärt oder nicht), wegen nationalem Notstand, von einer staatlichen, städtischen, regionalen Regierung oder sonstigen zuständigen Behörden getroffenen Verordnungen, wegen fehlender Arbeitskräfte, Streik, Unternehmensschließungen, Aufruhr, Brand, Naturereignissen, Überschwemmungen, Trockenheit, Unwettern oder anderen unvorhergesehenen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, oder durch Beschaffungsprobleme oder Nichtverfügbarkeit von Material oder Artikeln das Unternehmen die Ware nicht herstellen kann oder es zu einer Verzögerung der mit dem Käufer vereinbarten Lieferfrist kommt, ist das Unternehmen berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise mittels schriftlicher Mitteilung an den Käufer zu kündigen. Sollte nur ein Teil des Auftrags gekündigt werden, muss der Käufer Produkte bezahlen, die gemäß der in der Bestellung festgelegten Bedingungen geliefert wurden.
Sollte es zu keiner Stornierung des Auftrags kommen, können die Frist/en für die Lieferung verlängert werden, bis die Ursache des Verzugs behoben ist, indem man sie um einen angemessenen Zeitraum erweitert,
innerhalb dessen es möglich ist, die neu festgelegten Liefertermine zu erfüllen.
Sollte es aus Gründen höherer Gewalt zu einer Lieferverzögerung bei Subunternehmen oder Rohstofflieferanten des Unternehmens kommen, wird zwischen Käufer und Unternehmen eine neue Lieferfrist vereinbart.
20. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit den erworbenen Produkten beschränkt sich auf den Preis der Produkte oder den Ersatz derselben. Jegliche andere Haftung für Verlust, Schaden, Kosten, Aufwand und/oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Produkte ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
21. Recht
Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht. Zuständig ist das Gericht in Bilbao (Spanien), doch das Unternehmen ist berechtigt, nach eigenem Gutdünken Verfahren gegen den Käufer in Spanien oder vor dem Gericht einzuleiten, an dem der Käufer seinen Geschäftssitz oder die Hauptniederlassung seiner Aktivität hat.
22. Sonstige Bedingungen
Auch wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Bedingungen nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln bestehen.
Die nichtigen Klauseln werden in diesem Fall durch angemessene andere ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Klauseln möglichst nahe kommen.